Arbeitsrecht
Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommen häufig vor und enden in besonders hitzigen Fällen mit einer teuren Auseinandersetzung vor Gericht. Mit einem Anwalt für Arbeitsrecht lassen sich die meisten Problemen, Streitigkeiten oder Unklarheiten am Arbeitsplatz in München klären, ehe sie zu verhärteten Fronten führen.
Als Anwalt für Arbeitsrecht verhelfen wir Arbeitnehmern und Arbeitgebern in München zu rechtlicher Einigung:
- laufende arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber
- bedarfsgerechte Beratung auch für Arbeitnehmer
- Spezialisierung auf die Themen Kündigung und Kündigungsschutz
- Erstellen und Prüfen von Arbeitsverträgen, Abmahnungen und Kündigungsschreiben
- Verhandlungsführen mit der Gegenseite
- Prozessvertretung in Kündigungsschutzverfahren
Sprechen Sie daher besser frühzeitig mit einem Anwalt für Arbeitsrecht. In unserer Kanzlei in München beraten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bedarfsgerecht bei arbeitsrechtlichen Streitfragen und helfen bei Verhandlungen mit der Gegenseite.
Angemessene Abfindung in München aushandeln
Unser Anwalt für Arbeitsrecht prüft gerne für Sie, ob aus Sicht des Arbeitgebers Verhandlungen über Abfindungen sinnvoll sind bzw. Abfindungsverhandlungen für den Arbeitnehmer erfolgreich geführt werden können, verhandelt mit Ihrem Arbeitgeber über die Höhe einer Abfindung und setzt Ihre Interessen gegebenenfalls auch vor Gericht in München durch.
Viele Arbeitnehmer gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie automatisch Anspruch auf eine Abfindung haben, wenn ihnen ihr Arbeitgeber in München kündigt. Dies ist jedoch ein Trugschluss: Es gibt im Regelfall keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Deutschland.
Jedoch kommen Arbeitgeber in der Praxis oftmals ihren ehemaligen Angestellten mit der Zahlung einer Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes entgegen, um diesen damit die Neuorientierung nach der Kündigung zu erleichtern, rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und vor allem das Risiko des Annahmeverzugslohns auszuschließen. Die Zahlung einer Abfindung und die Höhe der Ausgleichszahlung sind somit Verhandlungssache, bei der wir Ihnen als Anwalt für Arbeitsrecht in München mit unserer langjährigen Erfahrung helfen können.
Arbeitsvertrag in München rechtssicher erstellen lassen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich oftmals gar nicht im Klaren darüber, dass das Arbeitsverhältnis eine Vielzahl gesetzlicher Konflikte heraufbeschwören kann. Besonders häufig treten Probleme bereits vor Unterschrift des Arbeitsvertrags oder nach Ausspruch einer Kündigung auf. Als Anwalt für Arbeitsrecht in München unterstützen wir Sie dabei, rechtssichere Dokumente zu erstellen, oder prüfen Ihre bereits vorformulierten Arbeitsverträge und Kündigungsschreiben gegen. Mit einem auf die Prozessvertretung in Kündigungsschutzverfahren spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite verhindern Sie in München, dass unwirksame Vertragsklauseln, ein lückenhafter Arbeitsvertrag oder eine unwirksame Kündigung Anlass für Probleme und Klagen gibt. Mit unseren 20 Jahren Erfahrung als Anwalt für Arbeitsrecht haben wir für unsere Mandanten in München weit über 1000 Kündigungsschutzverfahren erfolgreich geführt.
Ihre Experten im Kündigungsschutz aus München
Die meisten Fälle, mit denen wir es als Anwalt für Arbeitsrecht in München zu tun haben, drehen sich um die Themen Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung und Kündigungsschutz. Das deutsche Arbeitsrecht legt ein besonderes Augenmerk auf den Schutz des Arbeitnehmers. So müssen Arbeitgeber vor dem Aussprechen einer (ordentlichen) Kündigung insbesondere bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zahlreiche Vorschriften berücksichtigen und einhalten, ohne die eine Kündigung unwirksam ist. Nehmen Sie eine Kündigung daher nie stillschweigend hin, sondern lassen Sie sie zunächst durch einen Anwalt für Arbeitsrecht aus unserer Kanzlei in München auf deren Wirksamkeit hin prüfen. Denn nur so können wir zeitnah und vor allem fristgerecht sämtliche rechtlichen Optionen für Sie wahrnehmen. Stellen wir fest, dass die Ihnen vorliegende Kündigung unwirksam ist, reichen wir für Sie gerne eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Dafür haben Sie 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit. Nach Ablauf dieser Frist gilt eine schriftliche Kündigung als rechtswirksam.
Sichern Sie sich unseren juristischen Beistand:
- Gestaltung von Arbeits- und Anstellungsverträgen
- Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
- Gestaltung von Geschäftsführer- und Vorstandsanstellungsverträgen
- Gestaltung von Handelsvertreterverträgen
- Beendigung von Arbeits-/Anstellungs-/Dienst-/Handelsvertreterverhältnissen
- Kündigungsschutzrecht
- Kündigung bei Schwerbehinderung
- Abfindung bei Arbeitsplatzverlust
- Ausgleichsansprüche von Handelsvertretern
- Verhandlung/Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
- Abmahnung und Kündigung
- Mutterschutz und Elternzeit
- Prozessvertretung bei Kündigungsschutzverfahren vor allen Arbeitsgerichten