Individualvertragliche Quotenabgeltungsklausel wirksam
18. April 2024We did it again! EQZ auch dieses Jahr als beste Kanzlei von Capital ausgezeichnet!
14. Juni 2024Das ArbG Heilbronn – 8 Ca 191/23 – hat mit Urteil vom 18.01.2024 entschieden dass die Suche nach einem „Digital Native“ ein Indiz einer altersdiskriminierenden Formulierung in einer Stellenanzeige darstellt und sprach dem abgelehnten Kläger eine Entschädigung über Euro 7.500,00 nach dem AGG zu.
In der streitgegenständlichen Stellenanzeige hatte der Arbeitgeber formuliert: „Wir lieben: (…) Als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der Datengetriebenen PR (…) zu Hause.“ Das ArbG Heilbronn sieht in dieser konkreten Formulierung ein Indiz für eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters, weil unter „Digital Native“ im allgemeinen Sprachgebrauch eine Person verstanden werde, die mit den sozialen Medien aufgewachsen sei und daher einen Generationenbezug aufweise.
Das Urteil zeigt wieder einmal mehr, wie vorsichtig Arbeitgeber bei der Formulierung von Stellenanzeigen sein sollten, auch wenn dies dann zu Lasten der Kreativität oder des Witzes der Stellenanzeige geht.