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22. Januar 2020Coronavirus und Arbeitsverhältnis
16. März 2020Das Sportgericht des DFB verhandelt am Montag, den 02.03.2020 in Frankfurt den Einspruch von Dynamo Dresden gegen die Wertung des Spiels gegen SV Darmstadt 98. Dabei wird Dynamo Dresden von unserem Experten im Sportrecht Prof. Dr. Christian Quirling vertreten. Das Sportgericht hatte ursprünglich den Einspruch von Dynamo Dresden am 24.02.2020 durch Einzelrichterentscheidung zurückgewiesen. Dagegen richtet sich der erneute Einspruch von Dynamo Dresden.
Das Spiel hatte Darmstadt am 07.02.2020 in Dresden 3:2 gewonnen. Dynamo Dresden begründet den Einspruch damit, dass die Rücknahme des Tores zum vermeintlichen 3:3-Ausgleich durch Patrick Schmidt in der 72. Minute regelwidrig von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) nach Hinweis des Videoassistenten (VAR) erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe.