Bezugsrechte bei Gewährung von Aktienoptionen durch ausländische Muttergesellschaften
13. März 2023Kein Entstehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch Urlaub über das Befristungsende hinaus
15. Mai 20231. Ein Eigentümer, der sich Geruchsbelästigungen durch Grillen ausgesetzt fühlt, kann selbst gegen das Grillen vorgehen.
2. Kommt es durch das Grillen zu Rauch- und Geruchsbelästigungen, ist die Anzahl des Grillens auf maximal viermal im Monat zu beschränken, wobei auch nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen gegrillt werden darf.
In einer interessanten und nicht generell anwendbaren Entscheidung des LG München I vom 01.03.2023 – 1 S 7620/22 WEG, darf ein WEG-Eigentümer viermal im Monat grillen. Fünfmal sollte vermieden werden, so das Gericht.
Es kam letztendlich zu dem Schluss, dass das Grillen auf maximal viermal im Monat beschränkt werden sollte, um Rauch- und Geruchsbelästigungen zu minimieren. Außerdem dürfen nicht mehrere Tage hintereinander gegrillt werden, um den Frieden zwischen den Nachbarn zu wahren. Fünfmal im Monat zu grillen, wurde als grenzwertig angesehen und sollte vermieden werden.
Klarzustellen ist aber, dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handelt und in jedem einzelnen Fall der Sachverhalt unter Abwägung aller Gründe jeweils neu und konkret beurteilt werden muss. Eine schematische oder gar zwingende Anwendung verbietet sich hier. Der Verfasser warnt davor, diese Grenze nun auf alle Fälle störenden Grillens anzuwenden, denn kein Fall ist wie ein anderer und keine Störung wie eine andere. Das Gericht dürfte hier der Masse an Wohnungseigentümern mit dieser Entscheidung letztlich keinen Gefallen getan haben, da nun im nahenden Frühling und vor allem Sommer die Grillbefürworter und -gegner sicherlich wieder streiten werden und letztere diese Entscheidung gesetzesgleich als starre Grenze zitieren und anwenden werden. Einer nachbarschaftlichen Rücksichtnahme und Gemeinschaft ist damit keine Lösung gegeben.
Der Verfasser betont aber, es ist wichtig, dass Nachbarn respektvoll miteinander umgehen und Rücksicht aufeinander nehmen. Wenn man gerne grillt, ist es ratsam, das Grillen mit den Nachbarn ggf. abzusprechen und gemeinsame Regelungen zu finden, um Konflikte zu vermeiden. Es soll geruchs-, rauch- und lärmschonend gegrillt werden, was jedem Griller leicht zuzumuten ist – jedenfalls mit etwas Übung und ggf. Youtube-Tutorials, die es zu Hauf im Internet gibt. Mit einer vernünftigen und friedlichen Herangehensweise ist es möglich, in einer Wohnanlage angenehm und harmonisch zusammenzuleben – möglicherweise sogar gemeinsame Grillabende zu feiern. Es bleibt jedenfalls die Hoffnung…