Schwerbehinderung bei Einstellung
17. Mai 2018Sachgrundlose Befristungen bei Vorbeschäftigungsverhältnis unwirksam
14. Juni 2018Regelungen zu Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen, die nach dem Inkrafttreten des MiLoG am 16.08.2014 abgeschlossen bzw. geändert wurden, verstoßen gegen § 307 Abs. 1 S.2 BGB, wenn sie nicht den Mindestlohn ausdrücklich ausnehmen, weil solche Ausschlussklauseln die Rechtslage nach dem Inkrafttreten MiLoG nicht mehr zutreffend abbilden. Dies hat nun aktuell das LAG Hamburg mit Urteil vom 20.02.2018 entschieden.
Fazit: (Standard-)Arbeitsverträge sollten daher eine ausdrückliche Ausnahme von MiLoG-Ansprüchen in den Bestimmungen zu den Verfallfristen beinhalten.