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Klausuren verloren gegangen – und nun?

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Published by RA Müller-Eiselt at 27. März 2019
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  • Allgemein
Tags
  • Klausuren
  • Prüfungsrecht
  • verloren

Sie liegen in Mexiko am Strand und genießen Ihre wohlverdiente Auszeit vom Examensstress. Dann erhalten Sie eine E-Mail vom Bayerischen Landesjustizprüfungsamt mit dem vielsagenden Betreff: „Klausuren verloren gegangen“ – und nun?

Kein Witz und kein schlechter Scherz, auch kein absurder Übungsfall im Prüfungsrecht, sondern für 40 Münchener Examenskandidaten, darunter auch Schüler von uns, leider die bittere Realität. Der vom Prüfungsamt beauftragte Paketdienst hatte einen Boten beschäftigt. Und dieser Bote hatte die Klausuren nicht wie vorgesehen dem Korrektor übermittelt, sondern sie schlicht und ergreifend in einer Mülltonne entsorgt. Unfassbar, aber wahr.

Was nun? Von dem Strafantrag, den das Prüfungsamt gestellt hat, können sich die Prüflinge jedenfalls nichts kaufen. Sie befinden sich jetzt in der misslichen Situation, entscheiden zu müssen, ob sie bei diesem „Mangel des Prüfungsverfahrens“ (§ 12 JAPO) die verloren gegangene Klausur nachschreiben oder ob sie wegen eines besonderen Härtefalls unverzüglich einen Antrag auf Erlass der Klausur und Bewertung nur der restlichen 5 Klausuren stellen. Freilich wissen die Betroffenen zu dieser Zeit noch nicht, welche Leistungen sie in den restlichen fünf Klausuren erzielt haben.

Das Prüfungsamt hat jedenfalls bereits angekündigt, einem solchen Härtefallantrag in dieser Konstellation stattzugeben. Für alle, die lieber die Klausur nachschreiben wollen, ist der Termin auf den 30.04.2019 bereits festgesetzt. Das Prüfungsamt wird zusätzliche Kosten übernehmen. Die Entscheidung, welche Variante die bessere ist, muss aber jeder Prüfling selbst treffen.

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RA Müller-Eiselt
RA Müller-Eiselt
Gerrit Müller-Eiselt ist Experte im Sportrecht mit Erfahrung in Praxis und Wissenschaft. Er berät darüber hinaus im Arbeitsrecht, im öffentlichen Sicherheits- und Polizeirecht sowie bei der Anfechtung juristischer Prüfungsentscheidungen.

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