Gewerbemieter haften für einen Brandschaden, der beim Laden eines Lithium-Ionen Akkus auf einem Holzregal des Büroraums entstanden ist!
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28. Mai 2024Individualvertragliche Quotenabgeltungsklausel wirksam
In Konkretisierung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BGH nun mit Urteil vom 06.03.2024 – VIII ZR 79/22 – entschieden, dass eine individuell verhandelte Quotenabgeltungsklausel im Rahmen der Schönheitsreparaturen in Mietverträgen wirksam sein kann. Mit Entscheidung vom 18.03.2015 – VIII ZR 242/13 hatte der BGH bereits entschieden, dass solche formularmäßigen Klauseln bereits unwirksam sind.
1. Nunmehr bestätigt der BGH seine bisherige Rechtsprechung und stellt nochmals klar, dass eine formularmäßige Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag den Mieter nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist, weil sie von dem Mieter bei Vertragsschluss verlangt, zur Ermittlung der auf ihn bei Vertragsbeendigung zukommenden Kostenbelastung mehrere hypothetische Betrachtungen anzustellen, die eine sichere Einschätzung der tatsächlichen Kostenbelastung nicht zulassen.
2. Er stellt aber auch klar, dass eine individualvertragliche Vereinbarung einer Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag hingegen wirksam sein kann, vgl. bereits Senatsurteil vom 16. Juni 2010 – VIII ZR 280/09, NJW-RR 2010, 1310 Rn. 9; ebenso BeckOK-BGB/Zehelein, Stand: 1. November 2023, § 535 Rn. 445). Die Bestimmung des § 556 Abs. 4 BGB steht dem nicht entgegen. Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß der Quotenabgeltungsklausel gegen die Vorschriften der §§ 134, 138 BGB sind im Streitfall weder festgestellt noch sonst ersichtlich gewesen.
Diese Rechtsprechung dürfte auch auf Gewerbemietverträge Anwendung finden. In der Praxis aber wird das Problem bei der Nachweisbarkeit einer wirklich individuell verhandelten Klausel liegen.