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Für ein Kinderlachen

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Verfall des Urlaubs II
13. März 2019
Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen
26. März 2019
Published by RA Eisenmann at 19. März 2019
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  • Allgemein
  • Gesellschaftsrecht
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In München leben heute über 20.000 Kinder von Sozialgeld und eine Vielzahl von Kindern müssen jedes Jahr in geschlossenen Kinderschutzhäusern aufgrund von Missbrauch, Vernachlässigung, etc. in Obhut genommen werden.

Im Rahmen eines Pro Bono Mandats hat unser Partner, Dr. Simon Eisenmann, die Gründer der Für ein Kinderlachen gUG (haftungsbeschränkt) bei der Gründung ihrer gemeinnützigen Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages sowie der Abstimmung mit dem Finanzamt zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit und der Spendenbegünstigung erfolgreich beraten.

Die beiden Gründer der Für ein Kinderlachen gUG möchten sich nachhaltig und persönlich für hilfsbedürftige Kinder im Großraum München engagieren. Die gemeinnützige Für ein Kinderlachen gUG ist für die beiden Gründer das optimale Vehikel, um einen dauerhaften, durch Spenden finanzierten finanziellen und auch persönlichen Beitrag für Kinder in Not in München zu leisten.

Wir wünschen den beiden Gründern und Geschäftsführern der Für ein Kinderlachen gUG von ganzem Herzen viel Glück und viele große Spenden für ihre tollen Projekte!

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RA Eisenmann
RA Eisenmann
Simon Eisenmann verfügt über jahrelange Expertise in der wirtschaftsrechtlichen Beratung von Unternehmen und Unternehmerpersönlichkeiten sowie ausgeprägte prozessrechtliche Erfahrung. Seine Tätigkeitsgebiete sind Arbeitsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Prozessführung.

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