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Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen und Mindestlohn

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Published by RA Quirling at 10. Oktober 2018
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Nachdem sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) lange Zeit um eine ausdrückliche Beantwortung der Frage, ob arbeitsvertragliche Ausschlussfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ansprüche des Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG ausdrücklich ausnehmen müssen, gedrückt hatte, hat es nun Klarheit geschaffen (Urteil vom 18.09.2018 – 9 AZR 162/18). Entgegen der im Jahr 2018 hierzu überwiegend ergangenen LAG-Rechtsprechung (LAG Hamburg, Urteil vom 31.01.2018 – 33 Sa 17/17 und LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2018 – 11 Sa 40/17) positionierte sich das BAG einmal mehr arbeitnehmerfreundlich und fordert für Wirksamkeit einer Ausschlussfrist aufgrund der Unverzichtbarkeit die explizite Herausnahme von Mindestlohnansprüchen.

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RA Quirling
RA Quirling
Seit mehr als 15 Jahren berät und vertritt Christian Quirling Sportler, Vereine, Trainer und Spielervermittler gerichtlich und außergerichtlich in allen Belangen des Sportrechts. Seine Tätigkeitsgebiete sind Arbeitsrecht, Sportrecht, Vereinsrecht und Prozessführung.

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