Wir freuen uns darüber, dass das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unserem Partner Dr. Tobias Krug die Lehrgenehmigung für die Lehrgebiete Immobilienwirtschaftsrecht, Zivil- und Unternehmensrecht, sowie Miet- und Immobilienrecht erteilt hat und Tobias ab sofort berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Professor zu führen.