Urlaub auf Krankenschein?Urlaub auf Krankenschein?Urlaub auf Krankenschein?Urlaub auf Krankenschein?
  • Home
  • Kanzlei
  • Partner
  • Rechtsgebiete
    • Arbeitsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Handelsrecht
    • Miet-, WEG- und Immobilienrecht
    • Prozessführung
    • Sportrecht und Vereinsrecht
    • IT Recht
  • Referenzen
  • Kontakt
  • Impressum
  • Wichtige Informationen
  • Datenschutz
  • AGB
✕

Urlaub auf Krankenschein?

  • Home
  • Rechtsgebiete
  • Anwalt für Arbeitsrecht in München
  • Urlaub auf Krankenschein?
Verfall des Jahresurlaubs – Wann denn nun?
6. März 2018
Keine Amtspflichtverletzung, kein Schmerzensgeld – Theo Zwanziger unterliegt auch vor dem OLG Frankfurt
13. März 2018
Published by RA Neumann at 8. März 2018
Categories
  • Anwalt für Arbeitsrecht in München
Tags

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum Urlaub beantragen, den der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen nicht genehmigt. Umso erstaunlicher, wenn der Arbeitnehmer dann genau in diesem Zeitraum krank wird und eine von seinem Arzt erstellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Der Ärger des Arbeitgebers ist nachvollziehbar, richtig bedenklich wird die Angelegenheit aber erst dann, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer anschließend dabei erwischt, dass er den von ihm ursprünglich geplanten Urlaub tatsächlich angetreten hat. Ist der sogenannten Urlaub auf Krankenschein rechtlich unbedenklich?

Die Vorlage eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses ist für den Arbeitnehmer kein Kavaliersdelikt, sondern stellt eine Straftat dar. Dies musste nun auch die Mutter einer Teilnehmerin der RTL Sendung “Ich bin ein Star holt mich hier raus“ (im Volksmund als Dschungelcamp bekannt) erfahren. Die Arbeitnehmerin hatte bei ihrem Arbeitgeber für die Dauer der Dreharbeiten ihrer Tochter in Australien Urlaub beantragt, um sie nach Down Under zu begleiten. Der Arbeitgeber lehnte den Urlaubsantrag ab. Daraufhin überbrachte die Arbeitnehmerin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und reiste zu ihrer Tochter nach Australien.

In einem Strafverfahren verurteilte das Amtsgericht Soltau die Arbeitnehmerin zunächst zu einer Strafe von 140 Tagessätzen, womit die Arbeitnehmerin vorbestraft gewesen wäre. Die hiergegen gerichtete Berufung der Arbeitnehmerin war insoweit erfolgreich, als das Landgericht Lüneburg die Strafe auf 90 Tagessätze abänderte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Arbeitnehmerin hat angekündigt gegen die Verurteilung Revision einzulegen.

  • teilen 
  • mitteilen 
  • RSS-feed 
  • drucken 
RA Neumann
RA Neumann
Matthias Neumann berät mittelständische Unternehmen in rechtlichen Angelegenheiten des täglichen Lebens. Er ist spezialisiert auf Vertragsrecht, das Recht der Handelsvertreter sowie Arbeitsrecht. Seine Tätigkeitsgebiete sind Arbeitsrecht, Handels- und Vertriebsrecht, Gesellschaftsrecht, Prozessführung und IT Recht.

Rechtliches

  • Impressum
  • Wichtige Informationen
  • Datenschutz
  • AGB

Vor Ort

  • Arbeitsrecht in Ingolstadt
  • Arbeitsrecht in Augsburg
  • Arbeitsrecht in Rosenheim

Neueste Beiträge

  • Dienst-SMS muss in der Freizeit nicht gelesen werden 18. Januar 2023
  • Begründung zum „Arbeitszeit-Beschluss“ veröffentlicht 5. Dezember 2022

Schnellkontakt

Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie uns

+49 89 45235570

2021 EQZ Rechtsanwälte. Alle Rechte vorbehalten. Custom Design by starcontinuum.net
      Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier: Einstellungen