Ihr Spezialist für Prüfungsanfechtungen
Durch das Juristische Staatsexamen gefallen oder völlig unzufrieden mit der Bewertung der Korrektoren?
Wir sind Spezialisten im Prüfungsrecht und helfen zuverlässig und schnell bei der Prüfungsanfechtung der Bewertung Ihrer juristischer Staatsprüfungen.
In der Stresssituation einer nicht bestandenen Abschlussprüfung vermeiden Sie mit uns Fristversäumnisse und umgehen die formellen Fallstricke des Nachprüfungsverfahrens oder einer verwaltungsgerichtlichen Klage – das ist selbstverständlich.
Sie haben nur einen Monat ab Bekanntgabe ihres Prüfungsbescheids bzw. ihrer schriftlichen Gesamtnote Zeit, das Nachprüfungsverfahren nach § 14 JAPO und/oder eine verwaltungsgerichtliche Klage anzustrengen.Der größte Feind einer Prüfungsanfechtung ist der sogenannte Bewertungsspielraum des Prüfers. Nach der Rechtsprechung liegt die Bewertung einer Prüfungsleistung im sachgerecht auszuübenden Entscheidungsspielraum des Prüfers und erfordert regelmäßig nicht die Vergabe einer bestimmten Note. Stattdessen verbleibt den Prüfern ein Beurteilungsspielraum, in welchem Maße sie Vorzüge und Schwächen einer Prüfungsleistung gewichten, sofern sie dabei vertretbare Bewertungsmaßstäbe anlegen. Mit anderen Worten: Der Einwand, die Arbeit habe eine bessere Note verdient, führt bei einer Prüfungsanfechtung zu nichts. Notwendig ist vielmehr eine substantiierte Darlegung eines Bewertungsfehlers. Dies setzt freilich voraus, derartige Bewertungsfehler der Korrektoren überhaupt ausfindig zu machen.
Genau hierin liegt unsere Stärke und Kernkompetenz – und deswegen betreuen wir auch ausschließlich Prüfungsanfechtungen juristischer Klausuren. Wir sind neben unserer Anwaltstätigkeit aktive Dozenten in einem bundesweit tätigen Repetitorium und betreuen angehende Juristen in ihrer Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen. Wir kennen die Anforderungen der Examensrealität, sind fachlich im Examensstoff auf neuestem Stand und finden deswegen auch Fehler der Korrektoren, wenn sie vorhanden sind. Bei der Formulierung der Rügen arbeiten wir auf wissenschaftlichem Niveau.Ihr ExperteDr. Gerrit Müller-EiseltRechtsanwalt und Dozent in der Juristenausbildung, absolvierte sein Zweites Staatsexamen in Bayern im Termin 2016/II mit der Note „sehr gut“ – Platzziffer 1.
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