Betriebsbedingte Kündigung
Die betriebsbedingte Kündigung ist die in der Praxis wohl am häufigsten vorkommende Kündigungsart. Liegen dringende betriebliche Erfordernisse vor, ist eine betriebsbedingte Kündigung zulässig. Betriebsbedingte Kündigungen weisen für ihren Arbeitgeber gegenüber personen- bzw. verhaltensbedingten Kündigung ein weitaus größeres Risiko auf. Denn die Rechtsprechung stellt an die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung sehr hohe Anforderungen. Auch ist das gesamte Verfahren, insbesondere die Sozialauswahl, sehr fehleranfällig.
Nutzen Sie also Ihre Chance als Arbeitnehmer sich erfolgreich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen. Wir sind Ihnen hier gerne behilflich.
Die betriebsbedingte Kündigung wird in zwei Stufen geprüft, nämlich
1. Stufe: Wegfall des Arbeitsplatzes und
2. Stufe: Sozialauswahl.
Auf der ersten Stufe muss ihr Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass er eine unternehmerische Entscheidung getroffen hat, die den Verlust ihres konkreten Arbeitsplatzes zur Folge hat. Die unternehmerische Entscheidung selbst überprüfen die Arbeitsgerichte nur sehr eingeschränkt auf Willkür. Deutlich schwieriger wird es für den Arbeitgeber dann bei der Frage, ob aufgrund seiner unternehmerischen Entscheidung auch tatsächlich ein bestimmter Arbeitsplatz entfallen ist.
Erst wenn dieser Nachweis gelingt, ist auf der zweiten Stufe zu prüfen, ob der Arbeitgeber eine rechtmäßige Sozialauswahl getroffen hat. Hier wird geprüft, welche Arbeitnehmer am wenigsten eines sozialen Schutzes bedürfen. Abweichend hiervon können sogenannte Leistungsträger aus der Sozialauswahl herauszunehmen sein. Im Rahmen der Sozialauswahl passieren oftmals Fehler, die dann mit einer Kündigungsschutzklage erfolgreich angegriffen werden können. Die Sozialauswahl erfolgt wiederum in 3 Stufen:
1. Stufe: Festlegung vergleichbarer Arbeitnehmer
2. Stufe: Soziale Auswahlkriterien nach den gesetzlichen Kriterien Lebensalter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.
3. Stufe: Berücksichtigung betrieblicher Belange, insbesondere Berücksichtigung von Leistungsträgern
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