Arbeitsrecht in Rosenheim
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind sich oftmals uneinig in bestimmten Angelegenheiten. Eskaliert die Lage jedoch, ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht heranzuziehen, um Streitigkeiten oder Unklarheiten am Arbeitsplatz in Rosenheim aus dem Weg zu schaffen.
Unser Anwalt für Arbeitsrecht hilft Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Rosenheim:
- Beratung für Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
- individuelle Beratung auch für Arbeitnehmer
- Spezialisierung auf die Bereiche Kündigung und Kündigungsschutz
- Arbeitsverträge, Abmahnungen und Kündigungen erstellen oder prüfen lassen
- kompetente Verhandlungsführung mit der Gegenseite
- Prozessvertretung in Kündigungsschutzverfahren
Einen Anwalt für Arbeitsrecht heranzuziehen, ist bei rechtlichen Streitigkeiten am Arbeitsplatz in Rosenheim immer ratsam. In unserer Kanzlei unterstützen wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fällen. Eine fachkundige Beratung in allen Angelegenheiten, die das Arbeitsrecht betreffen, sowie die kompetente Vertretung bei Verhandlungen mit der Gegenseite sind unser Fachgebiet.
Arbeitsvertrag in Rosenheim rechtssicher erstellen oder prüfen lassen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können als Laien oft nicht einschätzen, was sich hinter den vielen komplizierten Klauseln eines Arbeitsvertrages versteckt. Häufig verbergen sich dahinter Benachteiligungen für eine Partei, weshalb große Aufmerksamkeit und fachliche Expertise benötigt werden. Bereits bei der Unterschrift des Arbeitsvertrags oder beim Ausspruch einer Kündigung kann es in Rosenheim zu Problemen kommen. Als Anwalt für Arbeitsrecht sind wir Experten, wenn es um die Erstellung und Prüfung von rechtssicheren Dokumenten in Rosenheim geht. Mit unserer 20-jährigen Erfahrung auf diesem Gebiet sind wir als Anwalt für Arbeitsrecht für alles gewappnet. In Rosenheim sind wir außerdem Ihr Ansprechpartner für die Prozessvertretung in Kündigungsschutzverfahren.
Handeln Sie eine angemessene Abfindung in Rosenheim aus
In Deutschland haben Arbeitnehmer keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung nach Erhalt einer Kündigung ihres Arbeitgebers in Rosenheim. Arbeitgeber gewähren ihren gekündigten Angestellten jedoch häufig eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes, damit sich die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz sorgenfrei gestaltet und teure Streitigkeiten vermieden werden. Die Zahlung einer Abfindung und deren Höhe können daher zwischen den Parteien vereinbart werden. Bei der Verhandlung bezüglich der Abfindung und der Durchsetzung Ihrer Interessen sind wir als spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht nahe Rosenheim genau die richtige Anlaufstelle für Sie.
Unser Anwalt für Arbeitsrecht sieht sich gerne an, wie die Erfolgsaussichten für Sie stehen. Wir übernehmen die Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber über die Höhe einer Abfindung und vertreten Sie gegebenenfalls kompetent vor dem zuständigen Gericht in Rosenheim.
Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Kündigungsschutz in Rosenheim
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Rosenheim sind wir Ihr Experte, wenn Sie Fragen hinsichtlich Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung und Kündigungsschutz in Rosenheim haben. In Deutschland erhalten Arbeitnehmer einen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz. Wenn ein Arbeitgeber eine (ordentliche) Kündigung ausspricht und das Kündigungsschutzgesetz zum Tragen kommt, sind von ihm zahlreiche rechtliche Regeln einzuhalten. Bei Nichteinhaltung gilt die Kündigung als unwirksam. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht aus unserer Kanzlei nahe Rosenheim prüft gerne die Ihnen erteilte Kündigung auf Wirksamkeit. So können Sie rechtzeitig und innerhalb der gesetzlichen Frist (3 Wochen) reagieren und Ihre Rechte geltend machen. Ist die Ihnen vorgelegte Kündigung unwirksam, reichen wir für Sie gerne eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein.

Jetzt von unserem Anwalt für Arbeitsrecht in Rosenheim unterstützen lassen:
- Gestaltung von Arbeits- und Anstellungsverträgen
- Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
- Gestaltung von Geschäftsführer- und Vorstandsanstellungsverträgen
- Gestaltung von Handelsvertreterverträgen
- Beendigung von Arbeits-/Anstellungs-/Dienst-/Handelsvertreterverhältnissen
- Kündigungsschutzrecht
- Kündigung bei Schwerbehinderung
- Abfindung bei Arbeitsplatzverlust
- Ausgleichsansprüche von Handelsvertretern
- Verhandlung/Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
- Abmahnung und Kündigung
- Mutterschutz und Elternzeit
- Prozessvertretung bei Kündigungsschutzverfahren vor allen Arbeitsgerichten